Hartz IV ist verfassungswidrig


Das Bundesverfassungsgericht hat entschieden: Die Berechnung der Regelsätze für ALG2 ist nicht verfassungsgemäß.

In der Verlesung des Urteils hagelte es schallende Ohrfeigen, Formulierungen wie "freihändig" und "ins Blaue hinein" im Zusammenhang mit einer Gesetzgebung, zumal noch einer, die unmittelbarste Auswirkungen auf das Leben der Betroffenen hat, sind eine Aussage, die an Klarheit nicht zu überbieten ist.

Die Homepage des Bundesverfassungsgerichts ist derzeit dem Ansturm nicht gewachsen, Chris hat die Pressemeldung schon zum Nachlesen, früher oder später wird sie wohl auch direkt wieder abrufbar sein.

Update: Urteil im Volltext

 

Ja ich weiß, da gehört mehr dazu geschrieben, viel mehr. Hab leider keine Zeit. Empfehle Spiegelfechter, auch @Telepolis, ad sinistram, aho, F!XMBR und nicht zuletzt Ahne.

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