Die Karlsruher Entscheidung gegen die Online-Durchsuchung steht in einer Serie von wichtigen Urteilen, die gegen ein gefährliches Vorurteil ankämpfen: dass man Grundrechte klein machen müsse, um Straftaten wirksam zu bekämpfen.
Man kann das Recht nicht schützen, indem man es latent verletzt. Das Verfassungsgericht wollte dem Gesetzgeber und den Sicherheitsbehörden sagen, dass es einen unantastbaren Kernbereich privater Lebensführung gibt, den der Staat zu achten hat. Das Gericht hat aber offensichtlich tauben Ohren gepredigt.
So schreibt Heribert Prantl in der Süddeutschen.
Fefe hat auch noch einen interessanten Gedanken:
Ich amüsiere mich ja prächtig über die Ironie, daß die Regierung auf der einen Seite der Sicherheitsindustrie die „Hacker-Tools“ verbieten will, und ihnen damit auch verbietet, das Knowhow aufrecht zu erhalten, das man für das „Hacken“ braucht, aber dann doch noch schnell selber ein solches Tool in Auftrag gibt. Was meint ihr, ist das Timing ein Zufall?