Telepolis setzt die Artikelreihe fort.
Die Möglichkeiten der umgekehrten Beweislast muss man sich mal ganz schonungslos klarmachen. Im Zuge der Gleichberechtigung bzw. Gleichbehandlung auch gleichgeschlechtlicher Partnerschaften muss bei umgekehrter Beweislast also bei allen Zusammenlebenden von einer eäG ausgegangen werden.
Die Lebensform Wohngemeinschaft wird damit faktisch schon mal abgeschafft.
Originell wird es da, wo man sich ganz hypothetisch ausmalt, was in 3er oder 4er Wohngemeinschaften alles an Unterstellungen auftauchen kann. Die ménage à trois oder quattre ist dabei noch fast harmlos. Ein verzweifeltes Aufstöhnen befürchtete letztens, dann würde einem glatt noch Professionalität unterstellt und man müsste ein Gewerbe anmelden. Mit Abschaffung der Ich-AG bietet das nicht einmal mehr Perspektiven.
Zuguterletzt, und das ist nicht mal mehr neu geschweigedenn irgendwo unbemerkt geblieben, hat aber nichts von seiner Tragweite verloren:
Weder das Vorhandensein noch das Nichtvorhandensein einer eäG sind irgendwie beweisbar. Mit der Beweislastumkehr, die ja auch eine Abschaffung der Unschuldsvermutung darstellt, wurde der schwarze Peter, mit einer nicht beweisbaren Unterstellung dazustehen, nur von den Ämtern, pardon, Agenturen zu den Leistungsempfängern verschoben. Ein Schelm, der Schlechtes dabei denkt.