Hartz IV tötet


„In einem Arbeitsamt in Frankfurt haben sie die Lösung für die hohe Arbeitslosigkeit mal im Betatest laufen lassen: Arbeitslose erschießen,“ schreibt Fefe.

Beim Spihgl weiß man nichts genaues zur Ursache des Streits, der schließlich eskalierte und nach einem Messerangriff der Frau auf einen Polizeibeamten damit endete, dass der Frau von einer Polizistin in den Bauch/Oberkörper geschossen wurde und sie den Verletzungen eine Stunde später im Krankenhaus erlag.

Anders als der Spihgl schreibt, betreut die Außenstelle des Rhein-Main-Jobcenters, in der sich der Vorfall ereignete, nicht „auch Wohnungslose und Menschen mit Suchtproblemen [Hervorhebung durch asynchron]“, sondern ausschließlich.

Fefe fährt fort, „[vor man die Arbeitslosen erschießen kann] müssen sie natürlich wütend gemacht werden, damit sie einen Vorwand liefern. Aber das ist ja auch schon in der ausgerollten Version der Arbeitsämter gegeben mit dem wütend machen.“

Aus der Frankfurter Neuen Presse erfährt man übrigens, dass „bestimmte Zahlungen“ verweigert worden seien. (Wer unter Bluthochdruck leidet, sollte die Kommentare dort übrigens unbedingt meiden)

Die FR berichtet ausführlicher: „Am 10. Mai war sie schon einmal da und beantragte Hartz IV. Nun will sie einen Teil der Leistung – es soll um weniger als 50 Euro gehen – in bar mitnehmen. Das aber gehe nicht, erklärt ihr ein Mitarbeiter, das Geld werde ihr in den nächsten Tagen überwiesen.“

Und weiter: „Die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) übt nach dem Vorfall scharfe Kritik an den Hartz-IV-Regelungen. Immer wieder rasteten Antragsteller aus, wenn Mitarbeiter der Jobcenter aufgrund der gesetzlichen Bestimmungen ablehnende Bescheide erteilen müssen. ‚Wie jetzt in Frankfurt geraten unsere Kolleginnen und Kollegen dann in lebensgefährliche Auseinandersetzungen‘, sagte DPolG-Chef Rainer Wendt am Donnerstag in Berlin der Deutschen Presseagentur. ‚Diese Probleme kann der Gesetzgeber zumindest mildern, wenn er endlich vernünftige Gesetze machen würde.‘ Rund 180.000 Klagen gegen Entscheidungen zeigten deutlich, ‚dass da dringender Handlungsbedarf besteht. Wenn die Menschen das Handeln der öffentlichen Verwaltung nicht verstehen können und es gleichzeitig um ihre Existenz geht, dann sind Kurzschlusshandlungen aus Wut und Verzweiflung eben alles andere als unvorhersehbar.'“

Überraschend die Einsicht der DPolG, kann sich doch der Kollege von der Gewerkschaft der Polizei nur auf den Standpunkt zurückziehen, dass Gewalt gegen Polizisten zunehme. Eines hat aber auch der Sprecher der DPolG übersehen: Mit der Aussage, die Überweisung des Betrages werde angewiesen, ist zumindest anerkannt, dass die verstorbene Antragstellerin aktuell mittellos und unterstützungsbedürftig war. Also Essig mit der Ablehnung aufgrund gesetzlicher Bestimmungen.

Die Ursache für den heutigen, tragisch ausgegangenen Eklat wird sich nicht mehr korrekt ausfindig machen lassen.

Was bleibt ist die üble Erkenntnis bzw. ein weiterer bitterer Beleg dafür, dass die Antragsteller derart sensible Gespräche in einem Großraumbüro führen müssen (!), man in einer Außenstelle für Menschen in anerkannt schwierigen Lebenssituationen keine Auszahlungsautomaten hat – die so unüblich gar nicht sind -, und keine Summe unter 50 Euro locker machen kann.

 

Kommentare geschlossen