Rückschritt


Eine Zeit lang waren die Gerichte im Kampf der Arbeitslosen gegen die Schikanen der ARGEn ja auf Seiten der Vernunft, aber das scheint sich gerade geändert zu haben. Von gleich zwei in der Hinsicht beunruhigenden Urteilen ist in der Netzeitung zu lesen.

Das eine entscheidet, dass es bei längerer Arbeitslosigkeit grundsätzlich von Vorteil sei, wenn "überhaupt irgendeine Art von Arbeit" getan werde, egal ob das was mit dem gelernten Beruf zu tun habe oder nicht. "Halt ’s Maul, ich schick dich arbeiten, wohin ich will, und wenn du nicht spurst, streich ich dir die Kohle", damit darf der Sachbearbeiter sich jetzt endgültig im Recht fühlen.

Das zweite ist noch beunruhigender. Bislang wurde von vielen engagierten privaten Ratgebern oder auch Initiativen (Tacheles usw.) der Standpunkt vertreten, eine Eingliederungsvereinbarung sei ein zweiseitiger Vertrag, in den sich der Arbeitslose einbringen können muss. Ein Zwang zur sofortigen Unterschrift als auch das Beharren eines Sachbearbeiters auf sinnlosen Maßnahmen müsse nicht hingenommen werden, mit Fingerspitzengefühl könne man da erbaulicheres herausverhandeln. Und vor allem eben: Eine Selbstverpflichtung zu unterschreiben ohne eigene Bedingungen eingebracht haben zu können, habe mit Vertragsfreiheit nichts zu tun.

Das Bundessozialgericht selbst hat diese Auffassung jetzt aber gekippt: "Nur das Jobcenter treffe die Entscheidung, welcher genaue Verfahrensweg für die gewünschte Eingliederung des Arbeitslosen erforderlich sei, entschied das Gericht. […] Die Behörde könne nach dem Gesetz das Verwaltungsverfahren selbst gestalten. Hartz-IV-Bezieher hätten dabei keinen Rechtsanspruch auf Mitsprache."

Mich graust es.

Ich frage mich, was das gekostet hat, diese Urteile fällen zu lassen.

Und ich denke wehmütig an Zeiten, in denen Sätze wie "Die Würde des Menschen ist unantastbar" noch irgendeinen Wert hatten.

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