Von wegen fieberhaften Berechnungen …
Im Bericht von 2008 wird schon der Satz von 364€ genannt.
Sofern keine neue EVS ausgewertet vorliegt, erhöhen sich jeweils zum 1. Juli eines Jahres die Regelsätze um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Rentenwert in der Rentenversicherung verändert (vgl. § 4 RSV). Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009 bzw. 1. Juli 2010 hängt wesentlich von der Entwicklung der durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter ab. Nach vorläufigen Annahmen des Schätzerkreises der Rentenversicherung ist eine Rentenerhöhung zu diesen Zeitpunkten von rund 2,75 Prozent bzw. 1,80 Prozent zu erwarten. Unter Zugrundelegung dieser Daten ist von einer jahresdurchschnittlichen Regelsatzsteigerung in 2009 von 1,9 Prozent und in 2010 von 2,3 Prozent auszugehen. Daher wird für 2010 ein Regelsatzniveau bei Alleinstehenden von 4.368 Euro (364 Euro/Monat) und bei Ehepaaren von 7.860 Euro (655 Euro/Monat) in Ansatz gebracht.
Wieder mal fehlen mir die Worte, blöd natürlich, wenn man gern bloggen würde …