Der SpOn grad mit Eilmeldung: Christian Klar bekommt seine Hafterleichterung als Vorübung für die mögliche Entlassung auf Bewährung Anfang 2009.
Die waren ihm auf Geheiß des baden-württembergischen Innenministers zunächst versagt worden, weil Klar ein Grußwort an die Rosa-Luxemburg-Konferenz verfasst hatte, in dem er sich antikapitalistisch geäußert hatte.
Ich muss ja zugeben, am schönsten an der Sache finde ich den Schlag ins Gesicht der Po-puli-tiker, die hochtrabend forderten, auf einen solchen Wortlaut hin wäre eine Hafterleichterung nicht machbar. Offenbar haben sie da doch etwas verkannt, was Haft- und Hafterleichterungsbedingungen und vor allen Dingen die Meinungsfreiheit betrifft.
Nachschlag:
Die Frankfurter Rundschau gibt noch etwas mehr her:
"Zugleich stellten die Richter fest, dass die Entscheidung des baden-württembergischen Justizministers Ulrich Goll (FDP) auf Nichtzulassung von Vollzugslockerungen die Rechte Klars verletzt habe."
Salvatorische Klausel:
Nicht, dass ich aktuell Gegenbeispiele parat hätte für Gerichte, die statt Recht Politik sprechen (allerdings meine ich schon, mich an das ein oder andere zu erinnern). Nur lehrte mich das Leben schon in jungen Jahren, eher pessimistisch zu sein. Man hat einfach mehr davon: Entweder man wird in seinen Annahmen bestätigt (gutes Gefühl) oder angenehm überrascht (noch besseres Gefühl).