„Neuer“ Regelsatz stand schon 2008 fest


Von wegen fieberhaften Berechnungen …

Im Bericht von 2008 wird schon der Satz von 364€ genannt.

Sofern  keine  neue  EVS  ausgewertet  vorliegt,  erhöhen sich jeweils zum 1. Juli eines Jahres die Regelsätze um den Vomhundertsatz, um den sich der aktuelle Renten­wert  in  der  Rentenversicherung  verändert  (vgl.  § 4 RSV). Die Rentenerhöhung zum 1. Juli 2009 bzw. 1. Juli 2010  hängt wesentlich  von  der Entwicklung  der  durchschnittlichen Bruttolöhne und -gehälter ab. Nach vorläu­figen Annahmen  des  Schätzerkreises  der Rentenversi­cherung ist eine Rentenerhöhung zu diesen Zeitpunkten von  rund  2,75 Prozent  bzw.  1,80 Prozent  zu  erwarten. Unter  Zugrundelegung  dieser  Daten  ist  von  einer  jah­resdurchschnittlichen  Regelsatzsteigerung  in  2009  von 1,9 Prozent und in 2010 von 2,3 Prozent auszugehen. Daher wird  für  2010  ein Regelsatzniveau  bei Alleinste­henden  von 4.368 Euro  (364 Euro/Monat) und bei Ehe­paaren  von  7.860 Euro  (655 Euro/Monat)  in  Ansatz gebracht.

Wieder mal fehlen mir die Worte, blöd natürlich, wenn man gern bloggen würde …

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